Deutsches Rotes Kreuz unterstützt Pflegecharta

v.l.nr. Rolf Klingen (Landesgeschäftsführer DRK Sachsen-Anhalt bis Oktober 2008), Roland Halang (Präsident DRK Sachsen-Anhalt), Ernst Neugebauer (Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhlat e.V.)

 

Präsident des DRK-Sachsen-Anhalt unterzeichnet für Landesverband

 

Der Präsident des Landesverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)  Roland Halang hat am 30.Mai in Halle symbolisch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen für das DRK in Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Der Vorsitzende der Landesseniorenvertretung Ernst Neugebauer unterstützt die Unterzeichnung.

 

"Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen, heißt für uns, ein menschliches Miteinander ist und bleibt die wichtigste Aufgabe der Wohlfahrtspflege des DRK. Schon jetzt setzen landesweit zahlreiche Einrichtungen des DRK die Charta um. Das macht nicht nur uns selber Mut, sondern ist auch ein gutes Vorbild für andere, sich daran zu beteiligen, hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen.", so Präsident Halang.

 

Mit der virtuellen Unterzeichnung der Charta dokumentiert das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt öffentlich, dass und auch wie man sich für die Umsetzung der Charta einsetzt.

 

Ernst Neugebauer unterstreicht die Bedeutung der Charta: “Als Interessenvertreter der älteren Menschen in Sachsen-Anhalt sehen wir vor allem die Notwendigkeit der praktischen Umsetzung der Inhalte der Charta. Besonders, wenn sich alle Beteiligten – die Politik, die Kostenträger und die Leistungserbringer - daran orientieren und die dort formulierten Rechte zum verbindlichen Maßstab ihres Handelns erklären.“

 

Hintergrund

 

Die Charta ist ein Rechtekatalog für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Das zentrale Ziel der Charta besteht darin, die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Dazu wurden eine Reihe existierender Rechte, etwa aus dem Grundgesetz oder aus den Sozialgesetzbüchern, in verständlicher Weise zusammenfasst und für die besondere Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verständlich ausformuliert. Denn wer eigene Rechte kennt, kann auch besser dafür eintreten. Außerdem bietet die Charta den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Pflege.

 

Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des  „Runden Tisches Pflege“. Dieser wurde von 2003-2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung einberufen, um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. Rund 200 Expertinnen und Experten aus allen Verantwortungsbereichen der Altenpflege (u.a. Länder, Kommunen, Einrichtungsträger, Wohlfahrtsverbände, private Trägerverbände, Heimaufsicht, Pflegekassen, Interessenvertretungen der älteren Menschen, Wissenschaftler, Stiftungen) beteiligten sich.

 

Die Altenhilfe des Roten Kreuzes ist durch die vier Kernkompetenzen Qualität, Innovation, Solidität und Unterstützung des Ehrenamtes geprägt. Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt ist Träger von über 130 Einrichtungen, in denen ca. 6.500 ältere Menschen und  Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem mit psychischen und psychosomatischen Behinde­rungen, betreut werden.