Deutsches Rotes Kreuz unterstützt Pflegecharta
Hintergrund
Die Charta ist ein Rechtekatalog für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Das zentrale Ziel der Charta besteht darin, die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Dazu wurden eine Reihe existierender Rechte, etwa aus dem Grundgesetz oder aus den Sozialgesetzbüchern, in verständlicher Weise zusammenfasst und für die besondere Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verständlich ausformuliert. Denn wer eigene Rechte kennt, kann auch besser dafür eintreten. Außerdem bietet die Charta den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Pflege.
Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des „Runden Tisches Pflege“. Dieser wurde von 2003-2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung einberufen, um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. Rund 200 Expertinnen und Experten aus allen Verantwortungsbereichen der Altenpflege (u.a. Länder, Kommunen, Einrichtungsträger, Wohlfahrtsverbände, private Trägerverbände, Heimaufsicht, Pflegekassen, Interessenvertretungen der älteren Menschen, Wissenschaftler, Stiftungen) beteiligten sich.
Die Altenhilfe des Roten Kreuzes ist durch die vier Kernkompetenzen Qualität, Innovation, Solidität und Unterstützung des Ehrenamtes geprägt. Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt ist Träger von über 130 Einrichtungen, in denen ca. 6.500 ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem mit psychischen und psychosomatischen Behinderungen, betreut werden.